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   RG, 20.11.1909 - Rep. I. 569/08   

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RG, 20.11.1909 - Rep. I. 569/08 (https://dejure.org/1909,21)
RG, Entscheidung vom 20.11.1909 - Rep. I. 569/08 (https://dejure.org/1909,21)
RG, Entscheidung vom 20. November 1909 - Rep. I. 569/08 (https://dejure.org/1909,21)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Welchen Einfluß hat die Veräußerung des streitigen Patents auf das Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit oder wegen Zurücknahme des Patents? 2. Bedeutung und Tragweite des Abkommens des Deutschen Reichs mit Nordamerika, betr. den gegenseitigen gewerblichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentabkommen mit Amerika.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 72, 242
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 04.02.1992 - X ZR 43/91

    Nichtigkeitsklage bei Übertragung des Patents - Lehre zum technischen Handeln bei

    Die Nichtigkeitsklage kann entsprechend § 265 II ZPO auch dann weiter gegen den in der Patentrolle eingetragenen Inhaber gerichtet bleiben, wenn das streitbefangene Patent nach Eintritt der Rechtshängigkeit auf einen anderen übertragen und der Erwerber inzwischen in die Patentrolle eingetragen ist (Fortführung von BGHZ 72, 236 [BGH 24.10.1978 - X ZR 42/76] = NJW 1979, 269; abweichend von RGZ 72, 242 und RG, GRUR 1938, 581).

    Soweit das Reichsgericht in seinen Entscheidungen vom 20. November 1909 (RGZ 72, 242) und vom 9. Juni 1937 (GRUR 1938, 581) die Auffassung vertreten hat, § 265 Abs. 2 Satz 2 ZPO sei im Patentnichtigkeitsverfahren nicht anzuwenden, lag dem noch eine andere Gesetzeslage zugrunde, wie das Bundespatentgericht zutreffend dargelegt hat.

  • BPatG, 11.04.2001 - 8 W (pat) 64/99

    Zwischenbeschluss im Einspruchsbeschwerdeverfahren zur Klärung der

    Somit ist zwar heute angesichts der Ausgestaltung des Nichtigkeitsverfahrens der §§ 81 ff PatG als kontradiktorisches Verfahren die Anwendung des § 265 Abs. 2 ZPO in diesem Bereich geboten (BGH "Tauchcomputer", aaO; abweichend von der früheren Rechtsprechung des Reichsgerichts, RGZ 72, 242 und GRUR 1938, 581, zu § 28 PatG 1891, wonach sich der Antrag auf Nichtigerklärung gegen das Patent als solches, nicht gegen eine bestimmte Person, richtete), nicht aber im Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahren, die weiterhin - wie ausgeführt - sich vom zweiseitigen Zivilprozeß deutlich abheben und zudem in viel stärkerem Maße von der Offizialmaxime geprägt sind.
  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 24/55

    Neuheitsschädlichkeit ausgelegter Patentanmeldungen

    Zwar hat die Nichtigkeitsklägerin die mangelnde Neuheit des Streitpatentes nur mit dem Hinweis auf das Gebrauchsmuster Nr. 1 328 855 begründet; nach ständiger Rechtsprechung kann aber im Nichtigkeitsverfahren der Sachverhalt von Amts wegen ohne Bindung an das Vorbringen der Parteien geprüft und auch entsprechendes neuheitsschädliches Material herangezogen werden (RGZ 72, 242 [244]; 86, 197 [199]; RG Blatt 1902, 204).
  • BGH, 20.10.1981 - X ZB 3/81

    Anmeldung eines Gebrauchsmusters - Umwandlung einer europäischen Patentanmeldung

    Sie hält überkommenen Grundsätzen der Rechtsprechung (RGZ 72, 242, 247 - Registrierkassen) nicht stand.
  • BGH, 20.05.1953 - I ZR 52/52

    Nichtangriffsabrede im Patentnichtigkeitsverfahren

    Das Nichtigkeitsverfahren wird zwar, da es der Wahrnehmung eines öffentlichen Interesses dient, weitgehend von der Offizialmaxime beherrscht (RGZ 72, 242; Reimer PatG § 37 Anm. 2).
  • BGH, 16.07.1965 - Ia ZR 261/63

    Nichtigkeit eines Patents - Einlegung der Berufung durch eine

    Schon auf Grund der bis zum sechsten Gesetz zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes vom 23. März 1961 (BGBl 1, 274) geltenden Fassung des § 37 Abs. 1 PatG ist in Rechtslehre und Rechtsprechung allgemein die Auffassung vertreten worden, daß im Nichtigkeitsverfahren der in der Patentrolle (§ 24 PatG) als Patentinhaber Eingetragene zu verklagen sei (so u.a. RGZ 72, 242, 245, Reimer, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 2. Aufl. Anm. 6 zu § 37 PatG).
  • BGH, 05.04.1960 - I ZR 153/58

    Patent für Modellbahnanlagen - Ausgestaltung der Radachslagerung bei Fahrzeugen

    Gegenstand der rechtlichen Beurteilung ist auch hier nur der mit der Klage allein angefochtene Anspruch 1. Obwohl das Patentnichtigkeitsverfahren weitgehend der Parteiherrschaft entzogen ist, steht doch in der Rechtsprechung und Rechtslehre seit langem fest, daß über die Sachanträge der Parteien, insbesondere über den Klageantrag grundsätzlich nicht hinausgegangen werden darf, der den Umfang der Prüfung bestimmt (RGZ 72, 242; BGHZ 21, 8, 11 [BGH 30.05.1956 - I ZR 43/55] = GRUR 1956, 409, 410 - Spritzgußmaschine; BGHZ 10, 22, 27) [BGH 20.05.1953 - I ZR 52/52] .
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